6 Jan 2010 13:55
Die Schneebeseitigungsverpflichtung...
.... der öffentlichen Hand in Nebenstraßen einschl. dort abgestellter
Fahrzeuge darf von dieser reduziert werden, anders als der private
Gehweganrainer, der unbegrenzt haftet!
Fahrzeuge darf von dieser reduziert werden, anders als der private
Gehweganrainer, der unbegrenzt haftet!
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